Nutzungsbedingungen von Lizenzstoffen von Swafing
- Privat gekaufter Stoff darf privat in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder auf einer Webseite/Blog gezeigt werden.
- Privat gekaufter Stoff darf privat vernäht und als Nähanregung kommuniziert werden, wenn ein Hinweis erfolgt, dass es sich um eine Eigenverarbeitung handelt und kein Verkauf des Werkes stattfindet.
- Privat gekaufter Stoff darf unverarbeitet und als Modell auf einer gewerblichen Seite gezeigt werden, wenn ein Hinweis erfolgt, dass es sich um einen Stoff zur Eigenverarbeitung handelt und kein Verkauf fertiger Werke stattfindet.
- Aus den Swafing Lizenzstoffen gewerblich zu nähen und diese Werke zu verkaufen ist nicht gestattet!
- Handelspartner (Fachhändler, die den Stoff bei Swafing erwerben) dürfen den Stoff als reine Meterware verkaufen.
- Handelspartner dürfen keine Produkte aus den Lizenzstoffen verkaufen.
- Handelspartner dürfen eigene Modelle zur Bewerbung der Stoffe zeigen, wenn ein Hinweis erfolgt, dass es sich um ein Produktbeispiel handelt, das nicht zum Verkauf steht.
- Zur Bewerbung der Lizenzstoffe dürfen eigene Fotografien der Stoffe angefertigt werden und es wird rechtzeitig zur Auslieferung entsprechendes Marketingmaterial von Swafing zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass es von Seiten des Lizenzgebers nicht gestattet ist, Marketingmaterialien (Print/Web/POS) unter Verwendung von Grafiken der Lizenzthemen (Logo oder andere Abbildungen) selbst anzufertigen oder eigene Fotos mit diesen Grafiken zu versehen!